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Wie kann ich die Unterstützung in Anspruch nehmen?

Die ambulant psychiatrische Pflege kann im Rahmen einer ärztlichen Behandlung zur Vermeidung von stationären Aufenthalten oder als Unterstützungsleistung von der Kasse übernommen werden. In diesem Fall wird die Kostenübernahme nach der Ausstellung einer Verordnung durch den behandelnden Arzt bei der Krankenkasse beantragt und in der Regel von dieser übernommen. 

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Nur bestimmte Fachärzte dürfen psychiatrische Pflege verordnen: Ärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie oder Psychotherapeutische Medizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Die Verordnung durch den Hausarzt erfordert eine vorherige Diagnosesicherung durch einen entsprechenden Facharzt.​ Die Ambulant Psychiatrische Pflege - Erstverordnung kann für 14 Tage, die Folgeverordnung für insgesamt bis zu 4 Monate ausgestellt werden. 

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Verordnungsfähige Diagnosen sind nach Richtlinie der häuslichen Krankenpflege wie folgt:

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Die ambulant psychiatrische Pflege ist dabei insbesondere indiziert, insofern folgende Aspekte vorliegen: 
 

  • Störungen des Antriebs, der Ausdauer oder Belastbarkeit 

  • Einschränkungen des planenden Denkens oder des Realitätsbezugs

  • die Unfähigkeit den Tag selbstständig zu strukturieren

  • eine Einschränkungen der Kontaktfähigkeit, der kognitiven Fähigkeiten (z.B. Konzentration, Merkfähigkeit, Lernleistung und problemlösendes Denken)

  • Schwierigkeiten beim Erkennen der Krankheit sowie beim Überwinden von Konfliktsituationen und Krisen.

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